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Pressenotizen

Schlafen, schnarchen, streiten
In jeder sechsten Beziehung gibt es nachts Zoff, weil er sägt

Gesundheitszeitschrift "Apotheken Umschau"

Mehr als drei Millionen Schnarcher sägen sich in Deutschland regelmäßig durch die Nacht, weitere 23 Millionen ab und zu. Und in jeder sechsten Beziehung gibt es deshalb immer wieder Zoff, gestanden die Geplagten in einer großen, repräsentativen Umfrage der Gesundheitszeitschrift "Apotheken Umschau" (Heft Dezember A, GfK-Marktforschung, 2536 Bundesbürger ab 14 Jahre). Bei ca. 340.000 Paaren war sogar Trennung ein Thema. Angehörige der deutschen Schnarcher greifen aber zunächst zu weniger drastischen Maßnahmen: Nachts setzt eine kleine Völkerwanderung ein: Über zwei Millionen Partner ziehen öfter einmal in ein anderes Zimmer um. In 800.000 Haushalten hat das Schnarchen ganz zu getrennten Schlafzimmern geführt. Alkoholverzicht und Abspecken führen die Hitliste der häufigsten und erfolgreichsten aktiven Vorbeugemaßnahmen an. Zwei von Dreien, die ihn reduziert konsumiert haben, schnarchen weniger. Abspecken brachte Ruhe in jedes zweite Schlafzimmer.


Student erhielt unsanften Weckruf
Schnarchen im Lesesaal rechtfertigt keine Beleidigung
100 Euro Geldstrafe für Historikerin

Badische Zeitung vom Mittwoch, 9. Juli 2003 von Peter Sliwka

Aus welchen Trämen die Stimme einer 58-jährigen Historikerin einen schnarchenden Studenten in der Fachbereichsbibliothek für Erziehungswissenschaften an der Freiburger Universität im vergangenen November aufschreckte, ist nicht überliefert. Verbürgt ist jedoch, dass die Historikerin den schnarchenden Studenten mit dem Ruf "Arschloch" weckte und ihn tags darauf am selben Ort erneut auf diese Art begrüßte. Der Fall beschäftigt zurzeit ausführlich die Justiz.
Im April 2003 verurteilte das Amtsgericht die Historikerin wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro. Das wollte die Frau nicht hinnehmen, weil sie zutiefst davon überzeugt ist, dass ein Student, der durch lautes Schnarchen die Arbeitsatmosphäre eines Lesesaals stört, ein "Arschloch" sei und deshalb auch straflos so genannt werden dürfe.
Wie sehr die 58-Jährige zu ihrer Überzeugung steht, ist vor dem Amtsgericht deutlich geworden. Der Richter hatte sie von der Polizei zu Hause abholen lassen, weil sie nicht zur angesetzten Verhandlung gekommen war. Noch in Begleitung eines Polizisten erkannte sie im Gerichtsflur den als Zeugen geladenen Studenten wieder: "Da ist er ja, das Arschloch."
"Da ist er ja, das Arschloch" Wegen Beleidigung angeklagte Historikerin
In der späteren Urteilsbegründung tauchte diese Äußerung als ein Beweis für die "völlige Uneinsichtigkeit" der geständigen Angeklagten auf. Die Historikerin, die sich damit zu Unrecht verurteilt sah, legte umgehend Berufung zum Landgericht ein. Dort versuchte sie erneut für ihre Sicht der Dinge zu werben: Ein Student, der an einer "Stätte des Geistes" schnarche, benehme sich "flegelhaft". Außerdem, so die Angeklagte, habe sein Schnarchen in der Bibliothek nicht nur den "Rechtsfrieden" gestört, sondern auch die "Ausübung geistiger Arbeit".